AKTUELLES
Dauerhaft geschlossen!!
Liebe Kundinnen,
ich danke Ihnen für die vielen Terminanfragen.
Laut der aktuellen Corona Verordnung §13:
Ist der Betrieb folgender Einrichtungen mit Ausnahme von Onlineangeboten für den Publikumsverkehr untersagt: Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen, mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege; ebenfalls ausgenommen sind Friseurbetriebe sowie Barbershops, die nach der Handwerksordnung Friseurdienstleistungen erbringen dürfen und entsprechend in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen, und hoffe auf baldige Wiedereröffnung.
Ihre Judith